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Steuererklärung für Selbständige

Steuererklärung für selbständige Erwerbstätigkeit/ Einzelunternehmen 13.1
 

Das wichtigste in Kürze.

Als selbstständig erwerbstätig gelten Personen, die unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und das wirtschaftliche Risiko tragen.

Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Dienstleistungs-, Handels-, Industrie- oder Gewerbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit.

 

Alternativ steht Ihnen unser Service zur Verfügung.

Steuererklärung ausfüllen lassen, geeignet für Privatpersonen

Einzelpersonen; bis Alter 25 Jahre ab CHF 120.-

Einzelpersonen; ab Alter 25 Jahre ab CHF 158.-

Verheiratete übrige gemeinsam besteuerte; ab CHF 218.-

A) + CHF 120.- Selbständig Erwerbende ohne Aufbereitung

B) + CHF 180.- Selbständig Erwerbende mit Aufbereitung

Falls Sie die Steuererklärung noch nie selber eingereicht haben, können Sie sich mit unseren Mitarbeitern in Verbindung setzen, damit wir eine Vorlage für Sie erstellen können, danach können Sie zukünftig Ihre Steuererklärung selber Anhand unserer Vorlage Einreichen, oder weiter unser Steuerservice nutzen.

Wann gilt man als, selbständig erwerbstätig.

Eine Erwerbstätigkeit gilt steuerrechtlich als selbstständig, wenn folgende fünf Kriterien kumulativ erfüllt sind:

  1. Tätigwerden auf eigenes Risiko;

  2. Einsatz von Arbeit und Kapital;

  3. Frei gewählte Organisation;

  4. Gewinnerzielungsabsicht;

  5. Planmässige, anhaltende und nach aussen sichtbare Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr.

In diesen Fällen gilt immer ein Geschäftsabschluss zu erstellen

Steuerpflichtige Personen mit selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen in jedem Kalenderjahr einen Geschäftsabschluss erstellen.

Der Zeitraum, für welchen der Geschäftsabschluss erstellt wird, ist das Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen.

In folgenden Fällen ist immer ein Geschäftsabschluss zu erstellen:

- bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit

- beim Wegzug ins Ausland

- im Todesfall

Sie brauchen einen Experten?

Für Firmenkunden stehen Ihnen unsere Berater und Steuerspezialisten direkt zur Verfügung.

Für Privatkunden hilft Ihnen unser Support vor Ort und ist mittels Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch erreichbar.

Unser Support steht Ihnen für Fragen und Antworten gerne zur Verfügung.

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